Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietgegenstand
Der vereinbarte Raum in der Siedlerstraße 4b, 97230 Estenfelde, wird dem/der Mieter/in für die Dauer der Mietzeit zu den genannten Konditionen überlassen. Jede wie auch immer geartete, gänzliche oder teilweise Überlassung der gemieteten Räumlichkeiten an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Wir behalten uns vor, Mietanfragen abzulehnen oder zu stornieren.
Nutzungszweck
Die Räume werden ausschließlich für Kurse, Seminare, Workshops und Coachings vermietet. Die Anbringung von Dekoration in den gemieteten Räumlichkeiten ist nur zulässig, wenn weder durch die Dekoration selbst noch durch deren Montage oder Entfernung die Räumlichkeiten beschädigt werden.
Das Rauchen und offenes Feuer ist in allen Räumen verboten. Der/die Mieter/in ist für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzung unserer Räumlichkeiten ist ausschließlich dem von Ihnen auf dem Buchungsformular angegebenen Nutzungszweck vorbehalten.
Das Gebäude ist täglich von Montag bis Freitag von 21 bis 6 Uhr durch eine Alarmanlage gesichert. Die Räumlichkeiten sind spätestens 15 Minuten vor Schaltung der Alarmanlage zu verlassen. Sollten Kosten durch den Wachdienst bzw. die Auslösung eines Alarms durch den/die Mieter/in entstehen, werden diese mit derzeit 50 € zzgl. MwSt. pro Stunde dem Mieter berechnet.
Übergabe / Rückgabe
Die Ausgabe der Schlüssel erfolgt nach Absprache mit dem Anbieter. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses sind die Schlüssel unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Beschädigungen und Beanstandungen an den Räumen, an Technik oder Mobiliar sind unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu melden.
Stornierung
Bei Absagen bzw. Stornierungen gelten folgende Bestimmungen:
– mehr als 1 Tage vor Mietbeginn: kostenlose Stornierung
– am Tag des Mietbeginns: 50% des Mietpreises
Die benannte Stornierungsgebühr fällt auch dann an, wenn die vereinbarten Leistungen nur teilweise seitens des Veranstalters storniert wurden.
Haftung
Der/die Mieter/in haftet in voller Höhe für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar und Folgekosten bei Schlüsselverlust, die durch seine Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte oder durch ihn selbst entstanden sind.
Für die Garderobe übernehmen wir keine Haftung.
Vertragsparteien
Der Vertag kommt zustande zwischen:
The Goodie Company GmbH, Siedlerstraße 4b, 97230 Estenfeld
(nachfolgend Vermieterin genannt)
und dem/der im digitalen Buchungsvorgang eingegebenen Nutzer_in (nachfolgend Mieter_in genannt).
Mit Buchungsbestätigung wird folgende Nutzungsvereinbarung geschlossen.
Vertragsgegenstand | Nutzungsdauer
Die Vermieterin überlässt dem/der Mieter_in die in der Anlage I näher bezeichneten Räumlichkeiten (The Goodie Room) der The Goodie Company GmbH in der Siedlerstraße 4b, 97230 Estenfeld für die Dauer der durch E-Mail bestätigten Mietzeit zu den in der Buchungsbestätigung angegebenen Konditionen.
Die Vermietung erfolgt in sog. Zeitslots von vier und acht Stunden. Die sog. Zeitslots für eine Anmietungsdauer von vier Stunden sind regelmäßig zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr. Die sog. Zeitslots für eine Anmietungsdauer von acht Stunden sind regelmäßig zwischen 9.00 und 17.00 Uhr (Early Bird) und 10.00 – 18.00 Uhr (Nachteule).
Hiervon abweichende Mietzeiträume bedürfen einer individuellen Anfrage per E-Mail.
Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Mietzeitraumes durch die Vermieterin zustande.
Nutzungszweck
Die in der Anlage I näher bezeichneten Räume werden ausschließlich gewerblich für Kurse, Seminare, Workshops, Coachings, Besprechungen und gleichgelagerte Zwecke vermietet.
Nutzungsbedingungen und Hausordnung
Der Raumnutzungsvertrag ist nur in Zusammenhang mit der Akzeptanz der Nutzungsbedingungen und der Hausordnung gültig. Der/ die Mieter_in erklärt, diese vor Buchungsanfrage gelesen, verstanden und für sich und alle Teilnehmer_innen akzeptiert zu haben.
Eine Nutzungsberechtigung entsteht erst mit Buchungsbestätigung durch die Vermieterin für den gebuchten Zeitraum. Die Vermieterin ist grundsätzlich bestrebt, Anfragen entsprechen zu können. Ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nur für den gebuchten Zeitraum nach durch E-Mail erfolgter Bestätigung. Der/die Mieter_in erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das Recht, die in Anlage I näher bezeichneten Räumlichkeiten zum im Vertrag ausgewiesenen Zweck innerhalb der vereinbarten Dauer zu nutzen. Ein Anspruch auf Verlängerung des Nutzungszeitraums besteht nicht. Die Verlängerung kann vereinbart werden und ist nach durch E-Mail erfolgter Bestätigung vertraglich geschuldet.
Nutzungsgebühren|Mietpreis
Für die Überlassung der Räume der Vermieterin gilt die im Zuge des Buchungsvorgangs ausgewiesene Preisliste, nach welcher der/die Mieter_in die Nutzung unter bestehender Ausstattung und Zusatzleistungen zusammenstellt.
Nutzungsgebühren|Mietpreis
Für die Überlassung der Räume der Vermieterin gilt die im Zuge des Buchungsvorgangs ausgewiesene Preisliste, nach welcher der/die Mieter_in die Nutzung unter bestehender Ausstattung und Zusatzleistungen zusammenstellt.
Der Mietzins für die standardisierten Zeitslots nach 1. dieses Vertrages beläuft sich für eine vier stündige Anmietung auf einen Betrag in Höhe von 90,00 € inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Für eine acht stündige Anmietung beläuft sich der Mietzins auf einen Betrag in Höhe von 140,00 € inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Sollten Buchungen Rabattaktionen oder Sonderkonditionen enthalten werden diese gesondert im Rahmen des Vertragsschlusses durch entsprechende Bestätigungs-E-Mail brücksichtigt.
Der Betrag ist bis zum vereinbarten Termin auf das vom Vermieter benannte Konto zu überweisen.
Übergabe|Rückgabe
Die in Anlage I näher bezeichneten Räumlichkeiten sind durch einen, nach jeder Ingebrauchnahme wechselnden Zugangs-Code am Eingang der Räumlichkeiten gesichert.
Der Mietzins für die standardisierten Zeitslots nach 1. dieses Vertrages beläuft sich für eine vier stündige Anmietung auf einen Betrag in Höhe von 90,00 € inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Für eine acht stündige Anmietung beläuft sich der Mietzins auf einen Betrag in Höhe von 140,00 € inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Die Übergabe der Zugangsberechtigung erfolgt digital über eine Applikation (App) der Firma SimonsVoss Technologies GmbH, Feringastraße 4, 85774 Unterföhring durch die der Zugang mittels auf dem Smartphone/Mobiltelefon hinterlegter Applikation nach Anmeldung in der Applikation an den Räumlichkeiten ermöglicht wird. Eine Bereitstellungs-E-Mail für den Download der Applikation erhält der/die Mieter_in durch eine durch das soeben näher bezeichnete Unternehmen durch gesondert versandte E-Mail. Die Anleitung zur Nutzung der Zugangserfordernisse ist auf der Homepage/Internetseite der Vermieterin hinterlegt. Ein Zugang kann nur durch Ingebrauchnahme und Nutzung der entsprechenden Applikation nach Anmeldung erfolgen. In Notfällen wird die Eingangstüre durch einen Erfüllungsgehilfen der Vermieterin geöffnet. Der Austritt ist jederzeit möglich.
Die soeben geschilderte Zugangsberechtigung ist eine Viertelstunde vor Beginn des Mietzeitraums und eine Viertelstunde nach Mietende, sowie über die Mietdauer aktiv. Ein vorheriger Eintritt oder späterer Austritt in und aus den Räumlichkeiten ist nicht vertraglich geschuldet und wird nur nach vorheriger Rücksprache mit der Vermieterin und nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gewährt.
Das Gebäude ist täglich von Montag bis Freitag von 21 bis 6 Uhr durch eine Alarmanlage gesichert. Die Räumlichkeiten sind spätestens 15 Minuten vor Schaltung der Alarmanlage zu verlassen.
Der/die Mieter_in hat keinen Anspruch auf die kostenfreie Versendung hinterlassener Gegenstände. Eine Versendung erfolgt nur nach vorheriger Überweisung der Versandkosten binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zahlungseingang bei der Vermieterin. Die Abholung hinterlassener Gegenstände ist lediglich nach Terminvereinbarung und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung möglich.
Vertragspflichten
Die Vermieterin übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der von dem/der Mieter_in gebuchten/gewünschten Ausstattung.
Im Buchungsgrundpreis ist die in Anlage II näher bezeichnete Ausstattung beinhaltet.
Die in Anlage III bezeichnete zusätzliche Ausstattung kann gegen Aufpreis nach Preisliste im Rahmen des Buchungsprozesses hinzugebucht werden.
Ein Anspruch auf gebuchte Zusatzleistungen besteht nur, insofern diese im Rahmen des allgemeinen Buchungsprozesses dazu gebucht werden und im Rahmen der Buchungsbestätigung durch die Vermieterin bestätigt wurden.
Auf nachträgliche Zusatzbuchungen erweiterter Ausstattung besteht kein Rechtsanspruch.
Nachträgliche Zusatzbuchungen erweiterter Ausstattungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen schriftlichen Bestätigung der Vermieterin und werden gesondert nach Preisliste der Anlage III in Rechnung gestellt.
Bei angebotenen Catering-Leistungen tritt die Vermieterin lediglich als Mittlerin auf. Ein Anspruch auf Leistung durch die Vermieterin besteht nicht.
Der/die Mieter_in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie in dem ursprünglichen besenreinen Zustand nach Beendigung des gebuchten Nutzungszeitraums zurückzugeben. Selbiges gilt für dem/der Mieter_in überlassene Zusatzausstattungen, insofern diese nicht zum Verzehr/Verbrauch vorgesehen sind.
Der/die Mieter_in versichert alle Türen und Fenster im und zum Objekt zu schließen und gegen Einbruch zu sichern (zuschließen).
Der/die Mieter_in versichert mit Unterschrift, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Er/sie ist nicht berechtigt, die Räume der Vermieterin Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Der/die Mieter_in hinterlegt eine Kaution in Höhe von … € Belastung Kreditkarte?
Haftung
Der/die Mieter_in verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen sowie während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen, unverzüglich anzuzeigen. Der/die Mieter_in ist weiter verpflichtet Störungen anzuzeigen, die durch unbefugte Dritte in den Räumen entstehen. Er/sie haftet für Sach- und Personenschäden, die während der Nutzung von ihm/ihr oder von Teilnehmern_innen verursacht werden, auch dann wenn den/die Mieter_in selbst kein Verschulden trifft oder dieses nicht festgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der/die Mieter_in haftet im gesetzlichen Umfang für Personen-, Sach- Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räume entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume.
Der Vermieter stellt dem/der Mieter_in die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von der Vermieterin unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Sie haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für von dem/der Mieter_in eingebrachte Gegenstände.
Der/die Mieter_in hat keinen Anspruch auf die kostenfreie Versendung hinterlassener Gegenstände. Eine Versendung erfolgt nur nach vorheriger Überweisung der Versandkosten binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zahlungseingang bei der Vermieterin. Die Abholung hinterlassener Gegenstände ist lediglich nach Terminvereinbarung und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung möglich.
Ordentliche Kündigung
Der/die Mieter_in kann den Raumnutzungsvertrag jederzeit vor dem Nutzungstermin kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder elektronisch unter
The Goodie Company GmbH, Siedlerstraße 4b, 97230 Estenfeld oder unter
hello@thegoodieroom.de zu erfolgen.
Fernmündliche, insbesondere telefonische Kündigungen sind unbeachtlich, mithin unwirksam.
Kündigungen, die 10 Tage vor Nutzungsbeginn bei der Vermieterin eingehen, führen zur vollumfänglichen Rückerstattung der Nutzungsgebühr, soweit diese im Vorfeld entrichtet wurde.
Kündigungen, die 7 Tage vor Nutzungsbeginn bei der Vermieterin eingehen, führen zur 75 % Rückerstattung der Nutzungsgebühr, soweit diese im Vorfeld entrichtet wurde. Sollte die Nutzungsgebühr nicht im Vorfeld entrichtet worden sein, entsteht eine Gebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Nutzungsgebühr.
Kündigungen, die 3 Tage vor Nutzungsbeginn bei der Vermieterin eingehen, führen zur 50 % Rückerstattung der Nutzungsgebühr, soweit diese im Vorfeld entrichtet wurde. Sollte die Nutzungsgebühr nicht im Vorfeld entrichtet worden sein, entsteht eine Gebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Nutzungsgebühr.
Kündigungen die weniger als 3 Tage vor Nutzungsbeginn bei der Vermieterin eingehen, werden mit der vollen Nutzungsgebühr belegt. Eine Rückerstattung ist sodann weder voll noch anteilig möglich.
Zusatzleistungen sind 24 Stunden vor Nutzungsbeginn kostenfrei stornierbar. Eine Rückerstattung erfolgt, soweit entrichtet sodann vollumfänglich. Bei Stornierungen von Zusatzleistungen weniger als 24 Stunden vor Nutzungsbeginn erfolgt eine vollständige Gebührenerhebung nach Preisliste.
Cateringleistungen können nur unter den vertraglichen Voraussetzungen des bereitstellenden Unternehmens bei diesem gekündigt/storniert werden. Eine bei der Vermieterin eingegangene Kündigung/Stornierung ist unwirksam. Es besteht insoweit keine Empfangsbevollmächtigung.
Die Vermieterin kann von dem Raumnutzungsvertrag bis 10 Kalendertage vor dem Nutzungsbeginn zurücktreten, wenn das Nutzungsobjekt dringend für eigenen Zweck benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Vermieterin kann bis unmittelbar vor dem Nutzungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn am Objekt Baufälligkeiten oder andere nicht vorsehbare Beeinträchtigungen auftreten, welche vor Vertragsabschluss nicht absehbar waren. Ein Rücktritt der Vermieterin führt zur vollständigen Rückerstattung der Nutzungsgebühr, insoweit diese bereits entrichtet wurde. Der/die Mieter_in kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
Außerordentliche Kündigung
Die Vermieterin ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Mieter_in die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn erhebliche Zuwiderhandlung gegen den Vertragszweck oder die Nutzungsbedingungen vorliegt oder zu befürchten ist.
Verstöße
Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich die Vermieterin bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Hausordnung sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.
Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 85 StGB (Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot), § 86a StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB (Volksverhetzung), zu denen der/die Mieter_in nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der/die Mieter_in, eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
Datenschutz
Die im Vertrag genannten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz. Die auch diesem Vertrag zu Grunde liegende Datenschutzerklärung ist unter
vollständig einsehbar.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so führt dies nicht dazu, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eventuell nichtige Bestimmungen vertragskonform auszulegen und gültige Bestimmungen zu ergänzen. Sollte eine einvernehmliche Ergänzung oder Umdeutung durch die Parteien nicht möglich sein, tritt an die Stelle der unwirksamen Vorschrift, die gesetzliche Vorschrift die dem Willen der Parteien am Nächsten kommt.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Vermieterin.
Anlage I
Anlage II
INVENTAR- LISTE
Stand August 2021
Die nachfolgenden Gegen- und Einrichtungsgegenstände sind Eigentum der The Goodie Company GmbH und stehen dem/der Mieter:in während der gebuchten Nutzungsdauer zur Verfügung.
MÖBEL.
2 Sessel > Raum Breath
2 Bodenkissen
2 Beistelltische
5 Stühle > Raum Hakuna Matata
1 Esstisch (Massivholz)
2 Beistelltische
EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE.
1 White-/Magnetboard/ Flipchart > Raum Hakuna Matata
1 Whiteboard
1 Tablet-/ Handyhalter
ELEKTRONIK/ TECHNIK.
1 Kühl-/ Gefrierkombi > Raum Hakuna Matata
1 Kaffeemaschine
1 Milchaufschäumer
1 Wasserkocher
DESIGN & SONSTIGES.
1 Decke
3 Kissen
1 Papierkorb
1 Wecker/ Uhr
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4 Kaffeetassen
4 Espressotassen + Untertassen
8 Gläser/ Tassen
2 Karaffen
1 Teekanne
4 Kaffeekapseln
Teebeutel
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Reinigungsmittel
Handtücher
Toilettenpapier
Mit Buchung:
Wasser
Müsliriegel/ Obst
Milch für Kaffee
Anlage III
MODERATIONSMATERIAL.
Whiteboard- Equipment, 3€
6 Whiteboard- Marker (farbig)
20 Magnete
1 Schwamm
Moderations- Box, 6€
6 Flipchart- Marker (farbig)
1 Bastelschere
1 Bleistift
1 Kugelschreiber
1 Tesafilm + Abroller
1 Kleber
1 Radiergummi
1 Klemmbrett
Coaching- Material, 10€
5 Blätter DinA4 Papier
5 Bögen Flipchart- Papier
10 Moderationskarten
10 Klebezettel
Aufstellungsfiguren- Box, 10€
Verschiedene Figuren und Gegenstände zur Aufstellungsarbeit
TECHNIK.
1 Tischmikrofon, 25€
1 LED Ringleuchte, 25€
1 Mehrfachstecker, 5€
VERPFLEGUNG.
Weitere Kaffeekapseln, 4 Stück, 2€
1L Bio- Kuhmilch, 2.5€
1L Haferdrink, 3€
1L Sojadrink, 3€
Obstkorb klein/ für Zwei Personen, 15€
Obstkorb groß/ ab 2 Personen, 25€
Catering auf Anfrage ab ganztägiger Raumbuchung
Vertragsbeinhaltende Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Raumnutzungsvertrags. Sie werden dem/der Mieter_in im Nutzungsvertrag schriftlich übergeben. Die Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten.
Grundsatz der Neutralität
Die Vermieterin ist den Grundsätzen des Rechtsstaats verpflichtet, dazu gehören insbesondere die Wahrung parteipolitischer Neutralität, weltanschauliche Offenheit und Toleranz gegenüber Andersdenkenden.
Der/die Mieter_in versichert, bei seinen/ihren Aktivitäten im Rahmen der gestatteten Raumnutzung denselben Grundsätzen verpflichtet zu sein. Parteipolitische, konfessionelle oder weltanschauliche Propaganda, sowie Veranstaltungen, deren Inhalt einen Straftatbestand verwirklicht oder sittenwidrig ist, sind in den Räumen der Vermieterin untersagt.
Mitteilungspflicht des Mieters
Der/die Mieter_in ist verpflichtet, die Einhaltung des Raumnutzungsvertrages, der Nutzungsbedingungen und der Hausordnung auch bei den Teilnehmern_innen zu gewährleisten. Er/sie muss die Teilnehmer_innen geeigneter Form über die Hausordnung, die Nutzungsbedingungen und den Raumnutzungsvertrag sowie deren Einhaltung informieren.
Nutzung der Räume
Die genutzten Räumlichkeiten sind in aufgeräumtem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Im gesamten Objekt herrscht Rauch-/Tierverbot. Sollte wegen besonderer Verschmutzung (insbesondere auf Grund unter soeben unter Verbot gestellter Handlungen) eine zusätzliche Nachreinigung erforderlich werden, wird dem/der Mieter_in eine Zusatzreinigungspauschale in angemessener Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Der/ die Mieter_in stellt bei Verlassen des Objektes nach Beendigung der Veranstaltung seinen produzierten Müll (übliche Menge) verpackt in dem dafür vorgesehenen Behältnis ab.
Nutzungseinschränkungen
Die Vermieterin behält sich grundsätzlich das Recht vor, dem /der Mieter_in andere als die gebuchten Räumlichkeiten zuzuweisen oder die Nutzung in Ausnahmefällen einzuschränken oder zu untersagen. Als Ausnahmefälle gelten beispielsweise Instandhaltungsarbeiten. Dem/der Mieter_in erwachsen aus der verhinderten Raumnutzung keine Ansprüche. Bereits entrichtete Nutzungskostenbeiträge werden rückerstattet.
Kameraüberwachung
Zu Sicherheitszwecken wird auf eine Kameraüberwachung im Eingangsbereich vor den Räumlichkeiten und den Außenflächen (Parkplätze) hingewiesen.
Parkplatznutzung/Außengelände
Die Nutzung der Parkflächen auf dem Gelände ist ausdrücklich untersagt. Kostenfreie, öffentliche Parkplätze stehen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
WLAN
(1) Die Vermieterin stellt in den Geschäftsräumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Mieter_innen.
(2) Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.
Die Vermieterin gewährleistet ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
(3) Die Vermieterin hat das Recht, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
(4) Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.
(5) Sie haften als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Dem/der Mieter_in ist als Nutzer jegliche Handlung bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
- das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
- die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
- die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
- die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:
- die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
- das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
- die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters;
- die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
- die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
- die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
- die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.
Der/die Mieter_in ist als Nutzer für alle Handlungen, die er/sie oder durch sie eingebrachte Personen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über den Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.
(6) Der/die Mieter_in stellt die Vermieterin von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen die Vermieterin wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
Der/die Mieter_in verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.